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   VG Frankfurt/Main, 15.09.2003 - 23 L 934/03   

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https://dejure.org/2003,25191
VG Frankfurt/Main, 15.09.2003 - 23 L 934/03 (https://dejure.org/2003,25191)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.09.2003 - 23 L 934/03 (https://dejure.org/2003,25191)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. September 2003 - 23 L 934/03 (https://dejure.org/2003,25191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB
    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Personalratsmitglieds wegen ungenehmigter Geschenk- und Vorteilsannahme.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Verdachtskündigung eines Personalratsmitglieds wegen ungenehmigter Geschenk- und Vorteilsannahme.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.09.2003 - 23 L 934/03
    Für Verdachtskündigungen ist nämlich anerkannt, dass die Arbeitgeberin zwar zur raschen, aber keineswegs zur überhasteten Sachverhaltsaufklärung verpflichtet ist und dabei grundsätzlich auch die entlastenden Momente in ihre Überlegungen einbeziehen muss, ggf. entsprechende Aufklärungsmaßnahmen zu veranlassen hat (BAGU. V. 10.6.1988 - 2 AZR 25/88 - NZA 1999, 105, 106 f.: 31.3.1993 - 2 AZR 492/92 - Juris).

    >Jedenfalls gilt dann, wenn auch tatsächlich zeitnah entsprechende weitere Ermittlungen eingeleitet und durchgeführt werden, wie dies vorliegen geschehen ist, da die Antragstellerin am 17. Februar 2003, dem ersten Arbeitstag nach dem Eingang des Schriftsatzes vom 14. Februar 2003, das Erforderliche veranlasst hat, also gerade nicht untätig geblieben ist (vgl. BAG U. v. 31.3.1993 a.a.O.).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.09.2003 - 23 L 934/03
    Dadurch zerstört ein Arbeitnehmer regelmäßig das notwendige Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit, wobei für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst diese Anforderungen tarifvertraglich in besonderer Weise ausgestaltet sind (vgl. BAG, U. v. 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - ZTR 2003, 410, 411).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.09.2003 - 23 L 934/03
    Für Verdachtskündigungen ist nämlich anerkannt, dass die Arbeitgeberin zwar zur raschen, aber keineswegs zur überhasteten Sachverhaltsaufklärung verpflichtet ist und dabei grundsätzlich auch die entlastenden Momente in ihre Überlegungen einbeziehen muss, ggf. entsprechende Aufklärungsmaßnahmen zu veranlassen hat (BAGU. V. 10.6.1988 - 2 AZR 25/88 - NZA 1999, 105, 106 f.: 31.3.1993 - 2 AZR 492/92 - Juris).
  • LAG Köln, 30.01.1998 - 11 Sa 1053/97

    Betriebliche Altersversorgung; flexible Altersrente, verschlechternde

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.09.2003 - 23 L 934/03
    Für Verdachtskündigungen ist nämlich anerkannt, dass die Arbeitgeberin zwar zur raschen, aber keineswegs zur überhasteten Sachverhaltsaufklärung verpflichtet ist und dabei grundsätzlich auch die entlastenden Momente in ihre Überlegungen einbeziehen muss, ggf. entsprechende Aufklärungsmaßnahmen zu veranlassen hat (BAGU. V. 10.6.1988 - 2 AZR 25/88 - NZA 1999, 105, 106 f.: 31.3.1993 - 2 AZR 492/92 - Juris).
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